AGBs
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich:
Kainz Event Production GmbH (nachfolgend «KEP») bietet als Veranstaltungsagentur
Dienstleistungen im Bereich Projektleitung, Eventmanagement und Showproduktion an. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und regeln sämtliche
Beziehungen zwischen KEP und ihren Kunden und Lieferanten. Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind anwendbar und verbindlich, wenn sie im Angebot, in der
Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie finden auch
Anwendung auf die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den
Parteien, insbesondere auf alle weiteren Leistungen von KEP, die später im Zusammenhang
mit der Auftragserteilung erbracht werden. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden. Enthalten die schriftliche
Vereinbarung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen voneinander abweichende
Regelungen, so gehen die Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung denjenigen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen der
schriftlichen Vereinbarung unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Vertragsbeziehungen mit der KEP gelten
ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kainz Event
Production GmbH. Stehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Bedingungen des Kunden,
der mit KEP in Geschäftsbeziehung tritt, in Widerspruch, so gehen die allgemeinen
Geschäftsbedingungen von KEP vor, auch wenn KEP denen des Kunden nicht ausdrücklich
widerspricht. Auf die Geltung und Abrufbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der
KEP wird jeweils bei der Offertenstellung ausdrücklich hingewiesen. Mit der Annahme der
Offerte bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde die Geltung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der KEP und auch dessen Vorrang von allfälligen eigenen
abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss:
Die definitive Auftragserteilung erfolgt nach Zusage von KEP oder mit dem Erhalt einer
schriftlichen Bestätigung oder durch gegenseitige Unterzeichnung eines Vertrages. KEP ist
vom Datum der Offerte an während 14 Tagen an die Offerte gebunden,sofern sich die
zugrunde liegenden Gegebenheiten nicht ändern. Angebote von KEP sind unverbindlich.
3. Konkurrenzausschluss:
Ein Konkurrenzausschluss gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart wurde.
4. Stellvertretung/Leistung Dritter:
KEP ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. KEP arbeitet mit einem
sorgfältig ausgewählten Netzwerk von Partnern und Lieferanten zusammen. Soweit KEP
stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, haftet sie nur für sorgfältige
Auswahl und Instruktion der Dritten.
5. Ausführung des Auftrags:
Der Kundenauftrag wird durch KEP entsprechend der vereinbarten Auftragsanforderung
ausgeführt. KEP erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber
vereinbarten Zeitplan. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als die
vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit KEP abzusprechen. Umgekehrt
informiert KEP den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und
zeigt dem Auftraggeber sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung
gefährden. Bei Terminverzug von KEP räumt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist
ein. KEP kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder
während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als
ursprünglich vereinbart. Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet KEP die getreue und
sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion. KEP behält sich
vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des
Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemässer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies
den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbindet.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:
Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung an, die zur Erbringung der
Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
7. Vergütung und Budgetgarantie:
Die Vergütung der von KEP erbrachten Dienstleistungen wird durch die Aufstellung eines
Budgets oder nach Aufwand berechnet. Die entsprechenden Ansätze (Stunden bzw.
Tagesansätze) werden dem Kunden mitgeteilt. Alle von KEP errechneten, offerierten oder in
Aussicht gestellten Kosten und Honorare verstehen sich netto exklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger weiterer Kosten wie etwa Steuern, Abgaben,
Gebühren, Zoll, Verpackung, Fracht, Versicherung, Sonderbewilligungen, Beurkundungen
und dgl. Solche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden deshalb von KEP
zusätzlich in Rechnung gestellt. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand
vereinbart haben, steht es KEP frei, die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung zu
stellen.
KEP hat keinerlei Budgetverantwortung. Alle Budgetüberschreitungen und Extrakosten gehen
zulasten vom Auftraggeber. KEP behält sich ferner vor, ihre Dienstleistungen und die Preise
ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in
geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht KEP die Preise so, dass sie zu einer höheren
Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert KEP eine vom Auftraggeber bezogene
Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die
betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne
finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt der Auftraggeber dies, akzeptiert er die
Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der
Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
8. Zahlung / Verrechnungsverbot:
Bei Leistungen für ein Budget bis zu CHF 10’000 erhält der Kunde nach Abschluss des
Projektes eine Rechnung in CHF, welche innert 15 Tagen nach Rechnungsdatum durch
Banküberweisung zu bezahlen ist. Bei Leistungen für ein Budget von mehr als CHF 10’000
wird dem Kunden bei Auftragsbestätigung eine Akontorechnung in CHF (normalerweise in
der Höhe von 50% des budgetierten Betrags) zugestellt, welche innert 10 Tagen, jedoch
spätestens zum Zeitpunkt des Projektbeginns zur Zahlung fällig wird. KEP behält sich vor,
auch bei einem tieferen Budget als dem oben genannten Akontozahlungen zu verlangen. Nach
Abschluss des Auftrages erstellt KEP eine Schlussrechnung über die gesamten Projektkosten
abzüglich der geleisteten Akontozahlungen. Die Schlussrechnung ist innert 15 Tagen nach
Erhalt durch Banküberweisung zu bezahlen.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz und Personendaten:
KEP ist als Beauftragte ihrer Kunden tätig und wahrt deren Interessen nach bestem Wissen
und Gewissen. KEP und ihre Kunden verpflichten sich gegenseitig, alle schützenswerten
Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Kenntnis
erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Soweit als möglich werden schützenswerte Daten
im Schriftverkehr entsprechend gekennzeichnet. Aus Datenschutzgründen gibt KEP keine
persönlichen Informationen über ihre Mitarbeiter an ihre Kunden bekannt. Personenbezogene
Daten werden von KEP nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich
erlaubt ist und im Rahmen der Ausführung des legitimen Geschäftsinteressens benötigt wird.
KEP verwendet personenbezogene Daten für eine Reihe von legitimen Interessen,
einschließlich der Bereitstellung und Verbesserung von Dienstleistungen, der Verwaltung
unserer Geschäftsbeziehung mit Kunden und dem Unternehmen und zur Ausübung der
Rechte und Pflichten. Sobald der Zweck der Speicherung erlischt, werden diese gelöscht, es
sei denn eine Rechtsvorschrift verbietet dies. Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden
zu erhalten. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung
und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
10. Mängelrügen und Gewährleistung:
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind aufgrund offensichtlicher Mängel
unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach erbrachter
Leistung zu erheben.
11. Haftung:
Die Haftung von KEP für ungetreue und unsorgfältige Ausführung des Auftrages beschränkt
sich auf die unsorgfältige Auswahl und Instruktion der eingesetzten Mitarbeiter und greift
überdies nur bei leichter Fahrlässigkeit.
KEP haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Verluste, Beschädigungen und
Löschungen von Materialien und Unterlagen, welche ihr vom Kunden für einen Einsatz zur
Verfügung gestellt oder zur Aufbewahrung übergeben wurden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Epidemien, Krieg, Krankheit, Streik oder
Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit gehaftet wird.
Eine weitere Haftung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich für leichte
Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Das gilt sowohl für eigenes Verschulden bzw.
Organverschulden sowie das Verschulden von Erfüllungsgehilfen (einschliesslich
Promotoren).
12. Abwerbung von Mitarbeitern durch den Kunden:
Die von KEP eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung
des Einsatzes beim Auftraggeber weder aushilfsweise noch als feste oder freie Mitarbeiter
angestellt bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Eine
Ausnahme besteht, wenn eine schriftliche Zustimmung von KEP vorliegt. Die
Abgangsentschädigungen in diesem Falle betragen für eine Assistenzstelle CHF 4‘000.– bzw.
für eine Projektleiterstelle 10‘000.–
13. Änderung AGBs:
Massgebend ist jeweils diejenige Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche im
Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf der Internetseite von KEP aufgeschaltet ist. KEP behält
sich allerdings vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Im Falle
laufender Aufträge informiert KEP in geeigneter Weise die betroffenen Auftragnehmer über
die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Kunden, bei denen die
Änderungen nicht mitgeteilt werden, gelten nach wie vor die ursprünglichen
Geschäftsbedingungen. Sind hingegen die mitgeteilten Änderungen für den Auftraggeber
nachteilig, kann der Auftraggeber den Auftrag innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung der
Änderung den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt der
Auftraggeber dies, akzeptiert er die Änderungen.
14. Gerichtsstand und Rechtswahl:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit KEP ist Basel. KEP ist
indes berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen. Auf alle
Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit KEP ist ausschliesslich Schweizer Recht
anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie sämtlicher internationaler
Übereinkommen.
15. Salvatorische Klause:
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen zwischen KEP und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung
durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.
Conditions
1. Subject Matter and Scope of the Contract:
Kainz Event Production GmbH (hereinafter referred to as „KEP“) provides services as an event agency in project management, event management, and show production. These terms and conditions are governed by Swiss law and apply to all relationships between KEP and its clients and suppliers. They are applicable and binding when referenced in an offer, in the order, or in the order confirmation. They also apply to the present and future business relationships between the parties, particularly to all additional services provided by KEP in connection with the order. Deviations from these terms and conditions must be agreed upon in writing. Should there be discrepancies between a written agreement and these terms, the written agreement generally takes precedence. However, if the provisions of the written agreement are unclear or incomplete, these terms and conditions will apply. The business relationship with KEP is exclusively governed by these terms and conditions. If there is a conflict with the customer’s terms, KEP’s terms take precedence, even if KEP does not expressly object to the customer’s terms. KEP explicitly references the applicability and accessibility of these terms and conditions in every offer. By accepting the offer or receiving the written order confirmation, the customer accepts these terms and conditions as well as their precedence over any conflicting terms.
2. Order Placement and Contract Conclusion:
A binding order is placed after KEP’s acceptance or upon receipt of written confirmation or mutual signing of a contract. KEP’s offers are valid for 14 days from the offer date unless circumstances change. Offers by KEP are non-binding.
3. Non-Competition Clause:
A non-competition clause is only valid if agreed upon in writing.
4. Representation/Third-Party Services:
KEP is entitled to engage third parties to fulfill the contract. KEP works with a carefully selected network of partners and suppliers. When acting as an agent on behalf of the client, KEP is liable only for the careful selection and instruction of third parties.
5. Execution of the Order:
The client’s order will be executed by KEP in accordance with the agreed specifications. KEP provides services as per the timeline agreed upon with the client. If it becomes necessary during execution to perform services beyond those agreed, KEP will consult with the client. Conversely, KEP will regularly inform the client about the provision of services and immediately report any circumstances endangering contract fulfillment. In case of delays, the client shall grant a reasonable extension. KEP may, for important reasons to be communicated to the client, assign the order execution to persons other than initially agreed. KEP ensures careful selection (professional and personal suitability) and instruction of any personnel employed. KEP reserves the right to suspend the order for valid reasons (e.g., impending insolvency or non-payment by the client), which does not release the client from their payment obligation.
6. Client’s Duty to Cooperate:
The client shall provide any necessary assistance required for service provision. The client shall provide KEP with all documents, materials, hardware, media, etc., needed for service provision, regardless of whether specified in the contract. The client shall continuously verify compliance with the contract and report any issues or defects to KEP in writing; otherwise, compliance will be assumed.
7. Compensation and Budget Guarantee:
Compensation for KEP’s services is calculated based on an established budget or on a time basis. The respective rates (hourly or daily) are communicated to the client. All calculated, offered, or anticipated costs and fees from KEP are net, excluding VAT and any additional costs such as taxes, fees, customs, packaging, shipping, insurance, special permits, and certifications. These are borne by the client and are invoiced by KEP separately. For time-based compensation, KEP is free to invoice services monthly. KEP holds no budget responsibility; all budget overruns and additional costs are the client’s responsibility. KEP reserves the right to adjust services and prices at any time. Should price adjustments lead to higher client costs or significantly disadvantage the client, the client may terminate the affected service early without financial consequences. Failure to do so implies acceptance of the changes.
8. Payment / Prohibition of Offsetting:
For budgets up to CHF 10,000, an invoice is issued in CHF after project completion, payable by bank transfer within 15 days of the invoice date. For budgets exceeding CHF 10,000, an advance invoice (typically 50% of the budgeted amount) is due within 10 days or before project commencement. KEP reserves the right to request advance payments for smaller budgets. Upon project completion, KEP issues a final invoice covering total project costs, deducting any advance payments, payable within 15 days of receipt.
9. Confidentiality, Data Protection, and Personal Data:
KEP acts as an agent for its clients, upholding their interests to the best of its knowledge and ability. Both KEP and its clients commit to treating all sensitive information and documents obtained through their business relationship confidentially. To the extent possible, sensitive data will be labeled as such. Due to data protection reasons, KEP does not disclose personal information about its employees to clients. Personal data is collected, used, and shared only as permitted by law and required for legitimate business interests. KEP uses personal data to provide and improve services, manage business relationships, and exercise rights and duties. Data is deleted once the storage purpose ceases, unless legally required to be retained. Users have the right to request information on stored personal data and to have incorrect data corrected or deleted if no statutory retention obligation opposes this.
10. Complaints and Warranty:
Complaints or objections due to obvious defects must be raised promptly, at the latest within a seven-day exclusion period after service provision.
11. Liability:
KEP’s liability for deficient or negligent performance is limited to the negligent selection and instruction of personnel and applies only to slight negligence. KEP is liable only for losses, damages, or deletions of materials and documents provided by the client caused by willful or gross negligence. Liability claims in case of late delivery or non-performance are excluded, particularly due to force majeure, epidemics, war, illness, strikes, or lockouts, except in cases of willful misconduct or gross negligence. Any additional liability, regardless of legal grounds, is excluded.
12. Employee Recruitment by the Client:
Persons employed by KEP may not be hired or contracted as temporary, permanent, freelance, or subcontracted employees, nor transferred to third parties, for 12 months following assignment completion, unless KEP’s written consent is obtained. Departure compensations in this case amount to CHF 4,000 for assistant roles and CHF 10,000 for project manager roles.
13. Modification of Terms:
The applicable version of these terms is the one posted on KEP’s website at the time of order confirmation. KEP reserves the right to modify these terms at any time. In the case of ongoing orders, KEP will inform affected clients of the changes. For clients not informed, the original terms remain valid. If the notified changes disadvantage the client, they may cancel the order within 30 days without financial consequences. Failure to do so implies acceptance of the changes.
14. Jurisdiction and Choice of Law:
The exclusive jurisdiction for all disputes arising from the business relationship with KEP is Basel. However, KEP is entitled to take action against the client at their place of residence or business. All disputes arising from the business relationship with KEP are subject to Swiss law, excluding its conflict-of-law rules and any international treaties.
15. . Severability Clause:
If any provision of these terms or of any other agreements between KEP and the client is or becomes invalid, the validity of all other provisions and agreements shall not be affected. The parties are obliged to replace the invalid provision with a valid provision that achieves the intended purpose of the invalid provision as closely as possible.